Wer Arbeitslos ist und aus diversen Gründen einen Kredit benötigt, tut sich in der Regel aus Gründen der Scham schwer damit, den Weg zur Bank anzutreten und sich über mögliche Finanzierungen zu informieren. Grundsätzlich ist der Erhalt eines Darlehens im Arbeitslosenstatus möglich. Neben einem klassischen Kreditinstitut gibt es dabei weitere Anlaufstellen. Trotz aller vielversprechenden Aussichten sollten Interessenten ein paar wichtige Punkte bei einem Kredit für Arbeitslose berücksichtigen.
Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten liegen im Bereich des Möglichen
Kredite für Arbeitslose sind keineswegs untypisch oder gar nicht zulässig, wie es im Allgemeinen oftmals angenommen wird. Allerdings entspricht es der Tatsache, dass Banken für die Vergabe von Darlehen jedweder Größe Sicherheiten haben möchten, um im Fall ausbleibender Zahlungen die Möglichkeit haben, das geliehene Geld zurückzuerhalten. Sowohl Selbständige als auch Arbeitslose Menschen haben an dieser Stelle das eine oder andere Problem zu erwarten. Der betroffene Personenkreis bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Hartz IV-Empfänger und Empfänger von ALG I. Kreditinstitute (dürfen) diese Form des Einkommens nicht als regelmäßige Bezüge einstufen bzw. als Einkommensgrundlage werten. Der augenscheinliche „einfache“ Weg, um an Geld über eine Bank zu gelangen, stellt sich demnach als äußerst kompliziert mit überaus schlechten Aussichten heraus. Trotz der eher schlechten Ausgangssituation für Arbeitslose gibt es einige vielversprechende Optionen, um ein Darlehen zu erhalten. Die folgenden Alternative versprechen hierbei die größten Erfolgsaussichten:
- Online-Kreditplattformen für private Kreditsuchende
- Kreditvermittler
- Darlehen von Privatpersonen
- Kredit vom Job-Center
Ein Darlehen vom Job-Center erhalten
Bezieher von Arbeitslosengeld I/II sowie Hartz IV kommen oftmals in die Lage eines unerwarteten Geldbedarfs. Typische Kriterien für den Erhalt des gewünschten Kapitals, wie sie bei Finanzdienstleistern üblicherweise gelten, bleiben beim Job-Center in weiten Teilen aus bonitären Gründen unberücksichtigt. Grundlage für das Verleihen von Geld ist § 23 Abs. 1 SGB II. Dieses Gesetz ermöglicht die Vergabe von zinslosen Barkrediten durch das zuständige Jobcenter an den oben genannten Empfängerkreis. Wer einen solchen Kredit jedoch erhalten möchte, muss zahlreiche Bestimmungen und Vorgaben in Kauf nehmen. Zudem spielt der Verwendungszweck eine zentrale Rolle im Rahmen der Abwicklung. Dieser Umstand basiert auf der Tatsache, dass der zinslose Kredit nur dann für beide Seiten attraktiv ist, wenn das Kapital der Erfüllung von ganz bestimmten Zwecken dient.
Ab wann das Job-Center hilft
Die Gewährung des vergleichsweise günstigen Darlehens erfolgt grundsätzlich in finanziellen Notsituationen oder bei der expliziten Förderung potentiell möglicher Arbeitsverhältnisse. Eine „Notsituation“ ist aus Sicht der Verantwortlichen beim Job-Center beispielsweise dann gegeben, wenn die Waschmaschine aufgrund eines Defekts ihren Dienst einstellt oder der Kühlschrank ausgetauscht werden muss. Wichtig ist dabei, dass der jeweilige Gegenstand einem „unbedingten Bedarf“ unterliegt und dessen Anschaffung sich zeitlich kritisch gestaltet und existenzielle Bedeutung für den Lebensunterhalt hat. Ob das Anschaffungsobjekt tatsächlich finanzielle Unterstützung erfährt, liegt im Ermessen des Job-Centers. Wahlweise kann die Hilfe in Form eines Barkredits oder einer Sachleistung erfolgen.
Viele attraktive Möglichkeiten
Trotz der schwierigen Lebenssituation müssen Betroffene nicht befürchten, auf ihren finanziellen Ruin zuzusteuern. Auch wenn die klassischen Wege für den Erhalt eines Darlehens durchaus bescheiden ausfallen, eröffnen sich neue Möglichkeiten, um neues Kapital für bestimmte Lebensbereiche zu bekommen. Insbesondere der vom Job-Center angebotene Kredit stellt sich in diesem Zusammenhang als eine gute Gelegenheit dar, um schnell wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.
Bildquelle: Pixabay-User coyot